Wie beantrage ich die Briefwahlkarte? Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind entweder schriftlich (an die Gemeinde) oder mündlich (persönlich bei der Gemeinde) beginnend mit 21.Juni 2013 (Tag der Wahlausschreibung) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.Schriftliche Beantragung: E-Mail, Telefax, Brief, Rückantwortkarte der Wählerverständigung (je nach Gemeinde) an Ihr Gemeindeamt bis zum vierten Tag vor der Wahl (25.September 2013), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27.September 2013, 12:00 Uhr). Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen. Wenn Ihre Gemeinde bei den Wählerverständigungen eine persönliche Buchstaben/Ziffernkombination angibt, genügt bei der Antragstellung die Angabe dieser Buchstaben/Ziffernkombination als Nachweis der Identität. Mündliche Beantragung: Persönlich bis zum zweite Tag vor dem Wahltag (27.September 2013, 12:00 Uhr) in Ihrem Gemeindeamt (eine telefonische Beantragung ist nicht möglich). Post/Telefon/Mailadresse: Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf Rathausstraße 5 2301 Groß-Enzerdorf 02249 / 2314 gemeinde@~@gross-enzersdorf.gv.at Sollten Sie den Wahlkartenantrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur bei Ihrer Gemeinde beantragen, benötigen Sie keinen zusätzlichen Nachweis der Identität. Weitere Informationen unter http://www.buergerkarte.at/wie-funktioniert.de.php
Wie wähle ich mit Briefwahlkarte?
Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mit eingeschriebenem Brief (RSb) oder holen Sie sich diese von Ihrem Gemeindeamt ab. Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Briefwahlkarten für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere Personen eine "Vollmacht" (einfacher Zettel, auf dem der Empfänger der Wahlkarte mit seiner Unterschrift bestätigt, dass Sie für ihn die Briefwahlkarte abholen dürfen, vorweist. Neben engen Familienangehörigen (Ehepartner/eingetragener Partner/Eltern/Kinder) dürfen nicht mehr als weitere 2 Briefwahlkarten an einen Abholer ausgefolgt werden. Die Briefwahlkarte kommt mit dem Stimmzettel, dem Wahlkuvert, einem Infoblatt und einem Überkuvert. Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen - Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen, auf der Rückseite der Briefwahlkarte unterschreiben, die Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten oder persönlich an das Gemeindeamt senden/bringen. Sie brauchen kein Porto zu bezahlen. Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?Im Inland: Vor einer Wahlbehörde
- in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde
oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) Im Ausland: Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden. Wohin muss ich die Wahlkarte senden? Wenn Sie die Wahlkarte nicht dazu verwenden, vor einer Wahlbehörde zu wählen, sondern die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so müssen Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie können die Wahlkarte z.B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben. Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben. Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag (23. September 2013), bei der Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag(20. September 2013) abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2013), 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirks während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.