Wahlkarte:Eine Wahlkarte kann bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz man eingetragen ist, beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich bis 21. Mai 2014 und mündlich bis spätestens 23. Mai 2014, 12.00 Uhr, erfolgen. Abgegeben werden kann die Wahlkarte auf drei verschiedene Arten: Am Wahltag in jedem Wahllokal, bei der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde oder nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl.Briefwahl:Um via Briefwahl wählen zu können, muss eine Wahlkarte beantragt werden. Die ausgefüllte Wahlkarte kann österreichweit im Postweg an die zuständige Wahlbehörde übermittelt werden. Im Ausland kann die Zustellung über eine österreichische Vertretungsbehörde, wie zum Beispiel der österreichischen Botschaft, erfolgen. Wichtig ist, dass die Wahlkarte bis spätestens 25. Mai 2014, dem Tag der EU-Wahl, bei einer Bezirkswahlbehörde oder einem Wahllokal einlangt. Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf nur mehr mit dieser wählen.Vorzugsstimme:Bei der Europawahl kann eine Vorzugsstimme vergeben werden. Die Vorzugsstimme kann durch das Eintragen des jeweiligen Namens (Vor- und Nachname) oder der Reihungsnummer des Kandidaten in das entsprechende Feld vergeben werden.Achtung – bei der Europawahl gilt: Parteistimme schlägt Vorzugsstimme.Unter folgendem Link können Sie direkt auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres weitere Informationen rund um die Europawahl 2014 finden.
Alle Infos rund um die Europawahl am 25. Mai 2014
Lesen Sie hier alle Informationen rund um Wahlkarte, Briefwahl und Vorzugsstimme.
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