Wie beantrage ich die Briefwahlkarte: entweder schriftlich (an die Gemeinde) oder mündlich (persönlich bei der Gemeinde) - Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Schriftliche Beantragung: E-Mail, Telefax, Brief, Rückantwortkarte der Wählerverständigung (je nach Gemeinde) an Ihr Gemeindeamt - Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen. Wenn Ihre Gemeinde bei den Wählerverständigungen eine persönliche Buchstaben/Ziffernkombination angibt, genügt bei der Antragstellung die Angabe dieser Buchstaben/Ziffernkombination als Nachweis der Identität. Mündliche Beantragung: Persönlich in Ihrem Gemeindeamt (eine telefonische Beantragung ist nicht möglich).
Post/Telefon/Mailadresse:
Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
Rathausstraße 5
2301 Groß-Enzerdorf 02249 / 2314
Sollten Sie den Wahlkartenantrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur bei Ihrer Gemeinde beantragen, benötigen Sie keinen zusätzlichen Nachweis der Identität. Weitere Informationen unter http://www.buergerkarte.at/wie-funktioniert.de.php
Wie wähle ich mit Briefwahlkarte?
Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mit eingeschriebenem Brief (RSb) oder holen Sie sich diese von Ihrem Gemeindeamt ab. Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Briefwahlkarten für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere Personen eine "Vollmacht" (einfacher Zettel, auf dem der Empfänger der Wahlkarte mit seiner Unterschrift bestätigt, dass Sie für ihn die Briefwahlkarte abholen dürfen, vorweist. Neben engen Familienangehörigen (Ehepartner/eingetragener Partner/Eltern/Kinder) dürfen nicht mehr als weitere 2 Briefwahlkarten an einen Abholer ausgefolgt werden. Die Briefwahlkarte kommt mit dem Stimmzettel, dem Wahlkuvert, einem Infoblatt und einem Überkuvert. Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen - Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen, auf der Rückseite der Briefwahlkarte unterschreiben, die Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten oder persönlich an das Gemeindeamt senden/bringen. Sie brauchen kein Porto zu bezahlen. Wichtig ist, dass Ihre Briefwahlkarte spätestens am 3. März 2013 um 06.30 Uhr bei der Gemeinde eingelangt ist. Natürlich können Sie mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag in jeder Gemeinde des Landes in den Wahlkartensprengeln wählen oder mit der Wahlkarte in Ihrem "Heimatsprengel" die Stimme abgeben. ACHTUNG: Wenn Sie eine Briefwahlkarte beantragt haben, dürfen Sie ohne Vorlage dieser auch nicht in Ihrem zuständigen Wahlsprengel wählen - Die Wahlkarte ist ein Dokument!