Ihr Wahlrecht Wahlberechtigt ist jeder Österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, der spätestens am 25. Jänner 2015 das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat (aktives Wahlrecht). Falls Sie Zweifel haben, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie dies überprüfen und gegebenenfalls berichtigen lassen:
- Ab Montag, 10.11.2014 beginnt die Auflegung des Wählerverzeichnisses am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme und beginnt die Berichtigungsantragsfrist.
- Freitag 14.11.2014 endet die öffentliche Auflage des Wählerverzeichnisses.
- Donnerstag, 20.11.2014 endet die Frist zur Einbringung von Berichtigungsanträgen gegen das Wählerverzeichnis
Falls Sie keine Gelegenheit finden, auf das Gemeindeamt zu gehen, schreiben Sie uns eine E-Mail an oevp@~@derstadtler.at - wir sehen für Sie nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!